Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Die KESB Oberaargau besteht aus einer Behörde mit drei Behördenmitgliedern und einem Behördensekretariat. Das Behördensekretariat unterstützt die interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Leiterin Sozialjuristischer Dienst
+41 31 636 26 00
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