Stimmungsbild Stimmungsbild
Gute Arbeit. Kanton Bern.

Praktikum Soziale Arbeit 80%

Bern Bern
15. August 2026 15. August 2026

Das Jugendstrafgesetz findet bei Kindern und Jugendlichen Anwendung, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben. Wegleitend bei der Anwendung sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen, wodurch das Jugendstrafrecht ein Erziehungsstrafrecht darstellt. Dabei ist den Lebens-und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit besondere Beachtung zu schenken. Infolgedessen kann nebst einer Strafe eine Schutzmassnahme angeordnet werden, sofern Jugendliche eine besondere erzieherische Betreuung oder therapeutische Behandlung bedürfen. Jede Schutzmassnahme dauert längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Die Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland sucht per 15. August 2026 bis
14. Februar 2027 eine engagierte Persönlichkeit für ein Sozialpraktikum.

Ihre Aufgaben

Im Kontext eines interdisziplinären Arbeitsumfelds sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland den Jugendanwältinnen und Jugendanwälten in der Fallführung direkt unterstellt. Sie führen Abklärungen der persönlichen Verhältnisse der Jugendlichen und verschaffen sich so einen umfassenden Einblick in die Lebensumstände der Jugendlichen. Es werden Ursachen- und Erklärungsmodelle ausgearbeitet, welche zusammen mit den Abklärungsergebnissen die Voraussetzungen für das weitere Vorgehen bilden. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertretung werden Massnahmenziele formuliert, die periodisch evaluiert und falls notwendig angepasst werden. Während des ambulanten oder stationären Massnahmenvollzugs erfolgen nebst Betreuungs- und Begleitaufgaben auch organisatorische und administrative Tätigkeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Lehrbetrieben, Fach- und Amtsstellen sowie ambulanten und stationären Institutionen bilden einen wichtigen Teil der täglichen Arbeit. Nach einer Einstiegsphase bietet sich die Möglichkeit eigenständig Dossier zu führen.

Ihr Profil

Als Praktikantin oder Praktikant führen Sie unter fachlicher An- und Begleitung eigenständig eine Abklärung der persönlichen Verhältnisse während einer Strafuntersuchung durch. Sie erstatten laufend Bericht und stellen erforderliche Anträge an die zuständigen Jugendanwältinnen oder die zuständigen Jugendanwälte. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertretung suchen Sie adäquate Lösungen, was die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnlösung, einer Lehr- oder Arbeitsstelle, eines Therapieplatzes u.v.m. zur Folge haben kann. Sie nehmen an Eintritts-, Standort- und Abschlussgesprächen teil, stellen den Informationsfluss aller Beteiligten sicher, führen das Betreuungsjournal und evaluieren in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen die Vollzugsziele. Sie begleiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei externen Gesprächen und lernen dadurch eine Vielzahl von ambulanten und stationären Jugendeinrichtungen kennen. Im Rahmen von wöchentlichen Praxisgesprächen werden die eigene Arbeit reflektiert und der Bezug zwischen Theorie und Praxis hergestellt.
Darüber hinaus erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl des Jugendstrafgesetzes als auch der Jugendstrafprozessordnung und können an einzelnen Einvernahmen und Urteilseröffnungen beisitzen.

Wir bieten Ihnen

  • Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche, spannende und anspruchsvolle Tätigkeit in einem professionellen und dynamischen Umfeld
  • Jahresarbeitszeit
  • Ein motiviertes und aufgestelltes Team
  • Anstellungsbedingungen gemäss Praktikantenverordnung des Kantons Bern (PAV)

Kontakt

Fragen zur Bewerbung?
Nadja Muratovic

Personalassistentin

+41 31 633 13 70

nadja.muratovic@justice.be.ch

Fragen zur Stelle?
Philip Bösiger

Sozialarbeiter

+41 31 636 32 15

philip.boesiger@justice.be.ch

Grundlage für die Anstellungsbedingungen ist die Verordnung des Kantons
Bern (PAV)
Abweichung: Abweichung von der PAV: Das vollendete 25. Altersjahr wird
vorausgesetzt

Bewerbungsfrist: 09.02.2026

Wir berücksichtigen nur Online-Bewerbungen über den Stellenmarkt des Kantons Bern

Was uns auszeichnet

Lohngleichheit
Wir setzen uns für ein faires Arbeitsumfeld ein. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist uns wichtig.
Friendly Work Space
Wir setzen uns für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen ein.

Arbeiten beim Kanton Bern

Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.

Mehr über den Arbeitgeber Kanton Bern erfahren

Gute Arbeit. Kanton Bern.

Wir setzen uns ein.

Unsere Arbeit dient nachhaltig der Berner Bevölkerung, Wirtschaft und der Umwelt.
Wir sind mittendrin.

Wir bieten eine riesige Vielfalt an sinnstiftenden und herausfordernden Aufgaben am Puls der Politik.
Wir sind offen.

Wir bieten anspruchsvolle Jobs mit Entwicklungsmöglichkeiten.
Wir sind vor allem: Menschen.

Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit flexiblen Arbeitsmodellen.
Wir sind da.

Wir sind auch in schwierigen Situationen ein verlässlicher Partner für unsere Mitarbeitenden und nehmen unsere soziale Verantwortung wahr.
Wir sind ein Team.

Wir pflegen eine wertschätzende Zusammenarbeit
Wir sind Talentschmiede.

Wir bieten eine grosse Palette an Ausbildungsplätzen.

Ihr Arbeitsort


Jugendanwaltschaft des Kantons Bern
Hodlerstrasse 7
3011 Bern
Schweiz

Passende Stellenangebote gefällig?
Hier gehts zum JobMail Abo