Die Jugendanwaltschaft ist für die Durch- und Umsetzung des staatlichen Erziehungs- und Strafanspruchs bei 10 bis 18-jährigen Jugendlichen verantwortlich. Sie leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, klärt die persönlichen Verhältnisse ab, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor dem Kantonalen Jugendgericht.
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Jugendanwaltsassistentin
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