Als Inhaber/-in dieser anforderungsreichen Funktion führen Sie Kontrollen in Nutztierhaltungen durch. Zu Ihren Aufgaben gehört die Anordnung von Massnahmen, das Erstellen von Berichten und die Erteilung von Bewilligungen.
Das Amt für Veterinärwesen ist zuständig für den Vollzug der Tierschutz-, Tierseuchen-, Tierarzneimittel- sowie der Lebensmittelgesetzgebung im Bereich der Tierhaltung und der Schlachtung. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur artgerechten Haltung von Nutz- und Heimtieren, zur Gesunderhaltung der Tierbestände sowie zur Produktion von sicheren Lebensmitteln.
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