Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Die KESB Oberaargau besteht aus einer Behörde mit drei Behördenmitgliedern und einem Behördensekretariat. Das Behördensekretariat unterstützt die interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Leiterin Sozialjuristischer Dienst
+41 31 636 26 00
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
Mehr über den Arbeitgeber Kanton Bern erfahrenBringe Sie sich als angehende Anwältin oder angehender Anwalt aktiv mit Ihrem Wissen ein u...
Engagieren Sie sich als angehende Anwältin oder Anwalt zum Schutz von gefährdeten Kindern ...
Gewinnen Sie als Rechtspraktikant/-in auf dem Weg zum bernischen Notariatspatent einen Ein...
Passende Stellenangebote gefällig?
Hier gehts zum JobMail Abo