Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen seit dem 01.01.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Leiterin Sozialjuristischer Dienst
+41 31 635 22 14
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
Mehr über den Arbeitgeber Kanton Bern erfahrenAufseherin & Betreuerin 80 - 100%
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung einen / eine Mitarbeiter/in im Geschäftsberei...
Le Ministère public des mineurs du canton de Berne, Antenne du Jura bernois, recherche à p...
Passende Stellenangebote gefällig?
Hier gehts zum JobMail Abo