Das Rechtsamt führt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren durch und verfasst die Entscheide des Regierungsrates und der Direktion. Es besorgt die Vorbereitung von Gesetzgebungsprojekten der Direktion, soweit sie nicht in den Fachbereich eines anderen Amtes fallen. Ausserdem steht es allen Direktionen für rechtliche Begutachtungen zur Verfügung.
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