Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun können Sie in verantwortungsvoller Funktion mit Fachpersonen auf Augenhöhe die dieser gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz wahrnehmen und mithelfen, die Situation von schutzbedürftigen Menschen zu verbessern. Sie tun dies in einem interdisziplinären Umfeld und unter professioneller Anleitung.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Mitarbeiterin Sozialjuristischer Dienst
+41 31 635 23 00
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