Das Jugendstrafgesetz findet bei Kindern und Jugendlichen Anwendung, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben. Wegleitend bei der Anwendung sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen, wodurch das Jugendstrafrecht ein Erziehungsstrafrecht darstellt. Dabei ist den Lebens-und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit besondere Beachtung zu schenken. Infolgedessen kann nebst einer Strafe eine Schutzmassnahme angeordnet werden, sofern Jugendliche eine besondere erzieherische Betreuung oder therapeutische Behandlung bedürfen. Jede Schutzmassnahme dauert längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Die Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland sucht per 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 eine engagierte Persönlichkeit für ein Sozialpraktikum.
Im Kontext eines interdisziplinären Arbeitsumfelds sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland den Jugendanwältinnen und Jugendanwälten in der Fallführung direkt unterstellt. Sie führen Abklärungen der persönlichen Verhältnisse der Jugendlichen und verschaffen sich so einen umfassenden Einblick in die Lebensumstände der Jugendlichen. Es werden Ursachen- und Erklärungsmodelle ausgearbeitet, welche zusammen mit den Abklärungsergebnissen die Voraussetzungen für das weitere Vorgehen bilden. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertretung werden Massnahmenziele formuliert, die periodisch evaluiert und falls notwendig angepasst werden. Während des ambulanten oder stationären Massnahmenvollzugs erfolgen nebst Betreuungs- und Begleitaufgaben auch organisatorische und administrative Tätigkeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Lehrbetrieben, Fach- und Amtsstellen sowie ambulanten und stationären Institutionen bilden einen wichtigen Teil der täglichen Arbeit. Nach einer Einstiegsphase bietet sich die Möglichkeit eigenständig Dossier zu führen.
Als Praktikantin oder Praktikant führen Sie unter fachlicher An- und Begleitung eigenständig eine Abklärung der persönlichen Verhältnisse während einer Strafuntersuchung durch. Sie erstatten laufend Bericht und stellen erforderliche Anträge an die zuständigen Jugendanwältinnen oder die zuständigen Jugendanwälte. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertretung suchen Sie adäquate Lösungen, was die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnlösung, einer Lehr- oder Arbeitsstelle, eines Therapieplatzes u.v.m. zur Folge haben kann. Sie nehmen an Eintritts-, Standort- und Abschlussgesprächen teil, stellen den Informationsfluss aller Beteiligten sicher, führen das Betreuungsjournal und evaluieren in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen die Vollzugsziele. Sie begleiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei externen Gesprächen und lernen dadurch eine Vielzahl von ambulanten und stationären Jugendeinrichtungen kennen. Im Rahmen von wöchentlichen Praxisgesprächen werden die eigene Arbeit reflektiert und der Bezug zwischen Theorie und Praxis hergestellt.
Darüber hinaus erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl des Jugendstrafgesetzes als auch der Jugendstrafprozessordnung und können an einzelnen Einvernahmen und Urteilseröffnungen beisitzen.
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