Reizen Sie anspruchsvolle und spannende Rechtsfragen rund um Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf? Begeistern Sie sich für Fragen des Vertrags- und Unterhaltsrechts? - Dann sind Sie bei der Abteilung Recht und Adoption des kantonalen Jugendamtes richtig.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Als Fachamt ist das Kantonale Jugendamt (KJA) für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig und koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen, die auf diesem Gebiet tätig sind. Das KJA ist zuständig für die Steuerung, Finanzierung und Aufsicht der besonderen Förder- und Schutzleistungen. Es verantwortet die Aufnahme- und Adoptionsverfahren, übernimmt Aufgaben in den Bereichen internationaler Kindesschutz und Kindesrückführung, hat Zuständigkeiten in der Alimentenhilfe und übt die Steuerung und Aufsicht über die administrative und organisatorische Führung der elf kantonalen KESB aus.
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
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