Mittendrin statt nur dabei: Sie möchten mit juristischem Sachverstand zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern beitragen? Ihre sorgfältige Analyse, Ihr klares Urteilsvermögen und Ihre Freude an komplexen Fragestellungen mit gesellschaftlicher Relevanz machen Sie zur idealen Verstärkung für unser Team. Sie finden, das tönt „bärenstark“? Dann sollten wir uns kennenlernen.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Das ASV stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.
Amtsleiter
031 633 71 46
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