Sie wollen die kantonale Rechtsprechung mitgestalten und haben Freude an der selbstständigen Entscheidredaktion? Die Zivilkammern des Obergerichts behandeln Berufungen und Beschwerden nach der ZPO (alle Rechtsgebiete) und Beschwerden an das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht.
Als Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber, vorwiegend eingesetzt in einer der beiden Zivilkammern, setzen Sie sich mit Rechtsfragen aus der ganzen Breite des materiellen und formellen Zivilrechts auseinander. Sie analysieren die angefochtenen Entscheide sowie die sich stellenden Fragen und erstellen selbstständig in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten Entscheidentwürfe. Während der vereinzelten oberinstanzlichen Verhandlungen führen Sie das Protokoll und redigieren anschliessend die schriftlichen Erwägungen.
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
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