Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht ist erstinstanzlich als Einzelgericht oder in Dreierbesetzung für Verfahren zuständig, bei welchen zur Hauptsache strafbare Handlungen im Bereich des Vermögens- und Urkundenstrafrechts zur Beurteilung anstehen und gleichzeitig besondere wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind bzw. eine grosse Zahl von Akten zu würdigen ist.
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