Das Obergericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, in seiner Straf- oder Zivilabteilung eine sechsmonatige praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren.
Als Anwaltspraktikant/in bei der Zivilabteilung setzen Sie sich mit Rechtsfragen aus der ganzen Breite des materiellen und formellen Zivilrechts auseinander. Sie analysieren die angefochtenen Entscheide sowie die sich stellenden Fragen und erstellen selbständig in Absprache mit dem/der Vorgesetzten und unter Betreuung durch die zuständigen Gerichtsschreiber/-innen Entscheidentwürfe. Während der vereinzelten oberinstanzlichen Verhandlungen führen Sie das Protokoll und redigieren anschliessend die schriftlichen Erwägungen. Sie erhalten Einblick in die Tätigkeiten der beiden Zivilkammern, des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts sowie der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein erfolgreicher Bachelorabschluss in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Universität. Der Abschluss als Master of Law sollte in den ersten Wochen des Praktikums vorliegen. Zentral für uns ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Motivation der bewerbenden Person. Wir verlangen daher bewusst keinen Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichen Qualifikationen.
Leitender Gerichtsschreiber
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